Grundstücke

Grundstücke

Neben der Kirchensteuer und Spenden sind die Erträge aus der Grundstücksverwaltung die wichtigste Einnahmequelle unserer Kirchengemeinden. Weil das Kirchensteuer- und Spendenaufkommen stagniert oder rückläufig ist, gewinnt dieser Bereich immer mehr an Bedeutung. Da der Bestand an Grundstücken nicht vermehrt werden kann, müssen die vorhandenen Einnahmen erhalten und nach Möglichkeit gesteigert werden.

Aus anwaltlicher Sicht sind dabei drei Schwerpunkte zu berücksichtigen:

Grundstücksverwertung

Sind in ihrer Kirchengemeinde alle Flächen unter Vertrag?
Liegen Grundstücke brach und stehen Pfarrhäuser und andere Gebäude leer?

Die Gründe für eine mangelhafte Grundstücksverwertung sind vielfältig, die möglichen Lösungen auch. Scheinbar kleine Fehler können langfristig große finanzielle Verluste bewirken. Eine richtige Vertragsgestaltung vermeidet oft Streit in der Zukunft.

Wir bieten Ihnen eine Problemanalyse in ihrem Pfarramt. Sprechen Sie uns an!

Vertragskontrolle (Vertragsmanagement)

Sind die Verträge auf dem neuesten Stand?
Stehen Vertragsverlängerungen oder ein Wechsel der Vertragspartner an?

Überall dort, wo die Kirchengemeinde Vermieterin ist oder werden will, sind die zahlreichen Schutzvorschriften des sozialen Mietrechts zu beachten. Unwirtschaftliche Mietverträge können sich, nicht zuletzt wegen der Kündigungsschutzvorschriften, langfristig sehr zum Schaden für die Kirchengemeinde auswirken. Vor Abschluss eines Mietvertrages macht sich eine Beratung häufig bezahlt. Die meisten Verträge unserer Kirchengemeinden sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Im Laufe der Zeit ergeben sich Änderungen, die eine Anpassung oder Neugestaltung der Verträge erforderlich machen.

Wir helfen Ihnen dabei gern.

Forderungseinzug (Forderungsmanagement)

Die Kirchengemeinde hat offene Forderungen?
Die zweite Mahnung des KVA blieb ohne Erfolg?
Schuldner wollen von Ihnen einen Erlass, eine Stundung oder eine
Ratenzahlungsvereinbarung?

Hier droht eine zu zögerliche oder zu vorschnelle Entscheidung. Ansprüche auf Heimfall und Vertragsstrafen verjähren bereits nach sechs Monaten! Ein Forderungsverzicht muss gut begründet sein, Schuldner werden insolvent. Das Verwaltungsamt ist für Anträge auf Zwangsvollstreckung nicht zuständig. In diesem Bereich geht den Kirchengemeinden das
meiste Geld verloren.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz!