Kirchenrecht

Kirchenrecht

Unsere Kirche hat ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieftes Recht auf Selbstbestimmung. Aus diesem Recht erwächst eine weitreichende Gestaltungsbefugnis zur Regelung der eigenen Angelegenheiten entsprechend unserem christlichen Selbstverständnis.

Die großen christlichen Kirchen zählen gemeinsam zu den größten Grundstückseigentümern und Arbeitgebern in Deutschland. Infolgedessen besteht nicht nur das Recht, sondern auch die Notwendigkeit für eine eigene Verfassung (Grundordnung). Unsere Kirche verfügt damit über eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsorgane sowie eine eigene Gerichtsbarkeit.
Anwälte vertreten für gewöhnlich Privatpersonen oder Unternehmen.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Vertretung von Kirchengemein­den.

Die dauerhafte Vertretung von Kirchengemeinden ermöglicht uns auch ein besseres Verständnis der innerkirchlichen Struktur. Wie sich die Zusammenarbeit der Gemeinden mit dem Kirchenkreis und der Landes­kirche gestaltet, ist uns bestens vertraut.

Ein Überblick zum Kirchenrecht findet sich unter www.kirchenrecht-ekd.de
und für die Landeskirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz unter www.kirchenrecht-ekbo.de und für die evangelische Kirche in Mitteldeutschland unter www.kirchenrecht-ekm.de.