Liebe Pfarrerinnen und Pfarrer,
liebe Schwestern und Brüder,

die vornehmsten Aufgaben der Pfarrer und Gemeindekirchenräte sind die Verkündigung der frohen Botschaft und die Seelsorge. Die Erträge aus Erbbauzins, Miete und Pacht dienen diesen Aufgaben. Unsere Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen und hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Dennoch nehmen Kirchengemeinden als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Arbeitgeber oder Bauherren am allgemeinen Rechts- und Wirtschaftleben teil.

Die rechtlichen Fragen, die Kirchgemeinden an uns herantragen, lassen erkennen, dass hier eine Vielzahl von Rechtsbereichen betroffen sind. Auf den Folgeseiten wollen wir Ihnen einige hier typischerweise immer wieder anzutreffenden Rechtsbereiche näher vorstellen.

Schwerpunkte im Überblick

Grundstücke

Erfahren Sie mehr

Neue Energien

Erfahren Sie mehr

Kirchenrecht

Erfahren Sie mehr

Bau – und Architektenrecht

Erfahren Sie mehr

Verwaltungsrecht

Erfahren Sie mehr

Arbeitsrecht

Erfahren Sie mehr

 

In enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungsämtern und dem Konsistorium bzw. dem Landeskirchenamt beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Belangen kompetent und effektiv. Dazu gehört die Korrespondenz und Verhandlung mit Vertragspartnern, Behörden und Kommunen ebenso, wie die Vertretung bei den Gerichten und Ämtern.

Unser Ziel ist die Wahrung oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Kirchengemeinden sowie der Stellung und des Ansehens unserer Kirche in der Gesellschaft. Erst wenn dieses Ziel anders nicht erreicht werden kann, nehmen wir gerichtliche Hilfe in Anspruch.


Wir unterstützen die Pfarrer und Ältesten bei der Entscheidungsfindung. Wir informieren, empfehlen Problemlösungen und formulieren Beschlussvorlagen für die Protokollbücher. Bei wichtigen Entscheidungen nehmen wir auch persönlich an Gemeindekirchenratssitzungen teil.

Entsprechend §3(1) der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind wir als Rechtsanwälte die berufenen und unabhängigen Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Unsere Tätigkeit setzt immer ein Mandat der jeweiligen Kirchengemeinde voraus. Unsere Bezahlung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.